Eiinsichtnahme Entwurf Voranschlag für 2025

Aushängezeitraum: 29.11.2024 - 16.12.2024

Laut § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 liegt der
Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2025 der Gemeinde Breitenbach am Inn in der Zeit vom 29.11.2024 bis 13.12.2024 während der Amtsstunden von 8.00 - 12.00 Uhr in der Gemeindekasse zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben. Der Gemeinderat hat die Einwendungen bei der Beratung über den Voranschlag zu behandeln.


Kundmachung (56 KB) - .PDF

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