Photovoltaikanlagen - Änderung Bauordnung ab 1.9.2023

Veröffentlichungsdatum02.08.2023Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
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Gebäudenahe PV-Anlagen, also Anlagen auf Dach- oder Wandflächen, die in einem maximalen Abstand von 30 Zentimetern zur Dachhaut oder auf Flachdächern mit einer maximalen Neigung von 15 Grad errichtet werden, sind künftig bis zu 100 Quadratmeter weder anzeige- noch bewilligungspflichtig. Bislang waren es 20 Quadratmeter. 

Ab 100 Quadratmetern braucht es für gebäudeanliegende PV-Anlagen auch nur eine Bauanzeige, aber keine Baugenehmigung. Freistehende PV-Anlagen bis 100 Quadratmeter können im Freiland zudem ohne Widmung errichtet werden.

Die Änderungen sollen am 1. September 2023 in Kraft treten.