Friedhofs- u. Grabgebühr

21,00 EUR /Jahr für Einzelgrab 

26,00 EUR /Jahr für Familiengrab
31,00 EUR /Jahr für Urnennische inklusive Betonabdeckplatte aber ohne Kupferplatte

Benützungsrechte an Grabstätten werden auf Grund der gesetzlichen Grabruhefrist auf 10 Jahre vergeben und dieser Zeitraum verrechnet. Die Verlängerung der Benützungsrechte erfolgt automatisch und kann, innerhalb eines Monats nach der Vorschreibung, mündlich oder schriftlich beendet werden.


Verordnung vom 03.12.2025

online abrufbar am "RIS" Portal...


Friedhofsgebührenordnung 2024 (59 KB) - .PDF

Zuständig