Einsichtnahme Entwurf Voranschlag für 2026

Aushängezeitraum: 27.11.2025 - 12.12.2025

Laut § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 liegt der
Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2026 der Gemeinde Breitenbach am Inn in der Zeit vom 27.11.2025 bis 12.12.2025 während der Amtsstunden von 8.00 - 12.00 Uhr in der Gemeindekasse zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben. Der Gemeinderat hat die Einwendungen bei der Beratung über den Voranschlag zu behandeln.


Voranschlag 2026 Kundmachnung (191 KB) - .PDF

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